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Fragen & Antworten

Wieso finden bei gehbehinderten Patienten Hausbesuche statt?

Leider bestand aus bautechnischen Gründen keine Möglichkeit, die Praxis für gehbehinderte Patienten nutzbar zu machen. Da der Zugang nur über zwei Treppen möglich ist, biete ich betroffenen Patienten gerne einen Hausbesuch als Alternative an. Im Umkreis von 20 km entstehen für Sie keine Mehrkosten, bei größeren Entfernungen berechne ich eine Entfernungspauschale von € 10,00 je angefangene 10 km.

Wieviel Zeit muss ich einplanen?

Die konstitutionelle Behandlung beginnt mit der Erstanamnese. Hierfür werden etwa zwei Stunden benötigt. Im Akutfall sind etwa 30 bis 60 Minuten einzuplanen. Gleiches gilt für Folgetermine, die für die Bewertung des Behandlungsverlaufes wichtig sind.

Wird die homöopathische Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht. Entsprechende Werbung bezieht sich auf niedergelassene Ärzte mit einer Homöopathie-Zusatzausbildung. In Einzelfällen ist jedoch eine teilweise Erstattung der Erstanamnese möglich. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken. Viele private Krankenkassen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden.

Was muss ich während der Behandlung beachten?

Da jede Behandlung individuell nach Anforderung des Patienten erfolgt, sind auch verschiedene Einschränkungen erforderlich, um dem homöopathischen Mittel die Möglichkeit einzuräumen, schnell und eindeutig seine Wirkung zu entfalten. Allgemein muss von der Anwendung von Menthol abgesehen werden, was z.B. mentholhaltige Zahncreme, Kaugummi oder Hustenbonbons betrifft. Über die genauen Details werde ich Sie in der Sprechstunde beraten. Die Einnahme von zusätzlichen Medikamenten sollte unbedingt mit mir abgestimmt werden.